336
181
179)
182
I#8O)
183
1
184
(1821
185
1831
in anderen Behältnissen
(180/1 1178/90 Wein und frischer Most von Trauben, auch ent—
keimt (sterilisirt):
in Fässern oder Kesselwagen:
mit (von nicht mehr als 14 Gewichtstheilen in 100
einem ) von mehr als 14, aber nicht mehr als 20 Gewichts-
Weingeist-, theilen in 1000 . . . . . . . ..
gehalte von mehr als 20 Gewichtstheilen in 10
in anderen Behältnissen:
Schaumwmen 6G6 ....Æ
anderer Wein und frischer Moot «..........
Most von Trauben, eingekocht, auch mit Zucker, oder sonst eingedickt
(Traubensyrup), auch weingeistfrei (unvergohren entkeimt (sterilisirt]);
Rosinenextrakt, griechischer Sekt; Weinmost aller Art in luftdicht ver—
schlossenen Behältnissen
Weintrüb (flüssiges, noch als Wein verwendbares Weingeläger). .. . .. .
Weine mit Heilmittelzusätzen und ähnliche zu Genußzwecken verwendbare
weinhaltige Getränke; ferner alle durch Zusatz von weinigen oder
wässrigen Auszügen (Essenzen oder Tinkturen), von Gewürzen und
Zucker oder in ähnlicher Weise aus Wein ohne Zusatz von Brannt-
wein künstlich bereiteten Getränke:
in Fässern.
in anderen Behältnissen
Obstwein (auch in Gährung begriffener Obstmost) und andere gegohrene
Getränke aus Frucht= oder Pflanzensäften, sowie andere ohne Zusatz
von Branntwein oder Wein künstlich bereitete Getränke; Maltonwein
und Meth] Milchwein (Kumys), auch Kefyr-Kumys:
in Fässen. «
inanderenBehältnissen.................................
Anmerkunganr.184[182]und185[183].DiezuNr.184[182]
und 185 [183] gehörigen gegohrenen Getränke, welche die Eigenschaft von
Schaumwein haben, werden wie dieser verzollt.
··6%seeeHrWWTHTs
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
240
24
30
160
120
48
80
24
24
48