344
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240)
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241]
244
242)
245
(243)
246
244]
wie ausländische zu behandeln, mit Ausnahme der leichten Oele, welche,
soweit sie nicht zu Schmier= oder Beleuchtungszwecken einschließlich der
Erzeugung von Leuchtgas verwendet werden, unter Ueberwachung der
Verwendung auf Erlaubnißschein zollfrei bleiben.
3. Der Bundesrath ist befugt, die Verzollung von gereinigten, zu Be-
leuchtungszwecken geeigneten Mineralblen nach dem Raumgehalte mit
der Maßgabe zuzulassen, daß dabei für 125 Liter bei einer Temperatur
von 15° C. 1 Doppelzentner gerechnet wird.
Asphalt, fester; Asphaltmastix (Asphaltcement), Asphaltkitt (Mineralkitt),
Harzcement, Holzeemitt: . . . . . . . . . ..
Erdwachs (Ozokerit), roh, auch umgeschmolzen
Bernstein, roh; auch Bernsteinstaub und Bernsteinmasse; Jet (Gagat),
unbearbeitttt:::: . . . . ..
Pech aller Art mit Ausnahme des Steinkohlenpechs; Pechsatz (Rückstand
von der Pechbereitung); pechartige Rückstände von der Destillation der
Mineralöle, soweit sie im Wasser untersinken; Theer aus erdpech—
haltigem Schiefer; Torftheer; Braunkohlentheer; auch Holztheer und
Dagget (Daggert, Birkentheer) . .
E. Steinkohlentheer, Steinkohlentheeröle und Steinkohlen-
theerstoffe.
auch Steinkohlenpbchenn . . ..
Steinkohlentheer;
Steinkohlentheeröle, leichte, einschließlich der ölartigen Destillate aus
Steinkohlentheerölen, z. B. Benzol, Cumol, Toluol, Tylol, und
schwere, z. B. Anthracenöl, Karbolöl, Kreosotöl; auch Asphaltnaphta
und sogenannter Kohlenwasserstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Naphtalin; Anthracen; durch einfache Destillation des Steinkohlentheers
hergestellte nicht blartige Erzeugnisse, z. B. Phenol (Karbolsäure);
Anilin (Anilinöl), Anilinsalze und andere Steinkohlentheerstoffe (Anthra-
chinon, Nitrobenzol), Toluidin, Naphtylamin, Resorcin, Naphtol,
Phtalsäure u. s. w.)
IEEIEEEEEIEIIEIIILIIEIEIIEEIIIIIILEEIIIHEXIEEIIEIEIIIIEIIIIIEIEIEIIEIEIEIEIIIIIIIIIE
Jollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
frei
frei
frei
frei
frei
frei
frei