Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

351 
  
  
322 
320) 
323 
3211 
324 
322 
3231 
326 
324 
327 
325 
328 
326 
330 
328 
331 
329 
332 
D330. 
- 
333 
31 
(331 
  
Berliner Blau, rein oder versetzt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, 
trocken oder in Teigggen. 
Ultramarin, rein oder versetzt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, 
trocken oder in Teiggen. 
Bleimennige, Bleiweiß 
Barytweiß (Permanentweiß) 
Zinkoxyd (Zinkweiß und Zinkgrau), Zinksulfidweiß (Lithopomnn . . .. 
Zinnober, rother (rothes Quecksilbersulfid) 
Farbholzauszüge (Farbholzertrakte)) auch Auszüge aus anderen pflanz- 
lichen Farbstoffen: 
flüssig 
fest................................................. 
Anmerkung. Flüssige Farbholzanszüge und flüssige Auszüge aus anderen 
pflanzlichen Farbstoffen von mehr als 28°% Bé. werden wie feste verzollt. 
Erdfarben: 
Kreide, geschlemmt) auch gestäubte oder in anderer Weise fein ge- 
pulverte Krede . . . . .. . .. . . . . . . . .. 
andere Erdfarben (gebrannte, gemahlene oder geschlemmte Farberden 
und als solche verwendbare Abfälle und Nebenerzeugnisse der 
Industrie, auch als Farberden gemahlene Erze), trocken oder in 
Teigform, auch geschönt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Ruß; Buchdruckschwärze, trocken, nicht zubereitet; auch dergleichen Kupfer— 
druckschwärze . . . . ........ .. . . .. . . . . ... 
Bronzefarbden. 
Pigmentfarben und Farblacke (Lackfarben), anderweit nicht genannt, rein 
oder versetzt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, trocken oder in 
Teigggen. 
Andere nicht zubereitete Faren . . .. 
Reichs= Gesetzbl. 1902. 81 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
10 
1. 
10 
1 
0)50 
I## 
frei 
frei 
frei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.