Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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G. Chemische und phamarzeutische Erzengnisse, anderweit 
nicht genaunnt. 
Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke), ausgeglüht, auch mit 
Kollodium, Gelatine, Leim, Schellack oder dergleichen getränkt oder in 
Verbindung mit unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle 
Eiweiß und Eiweißstoffe, thierische und pflanzliche, nicht unter andere 
Nummern des Tarifs fallend 
Käsestoff (Casein), Käsestoffaummi und ähnliche Zubereitungen, soweit sie 
nicht unter Nr. 206 1204] fallen . . . . . .. . 
Rohleim (entkalkte Knochen) 
Leim aller Art (mit Ausnahme des Eiweißleims), fest oder flüssig; Ge- 
latine, auch gefbbttt:. 
Blätter, Flittern, Kapseln (leere und gefüllte), Oblaten und andere ge- 
formte Gegenstände aus nicht mit Zucker versetzter Gelatine 
Anmerkung. Gefüllte Gelatinekapseln unterliegen dem Zolle für die Füllung, 
falls dieser höher ist. 
Elastischer Leim zur Herstellung von Buchdruckwalzen oder dergleichen, 
sowie Druckplatten für Hektographen und ähnliche Vervielfältigungs- 
vorrichtugen . . . . ... 
Holztheer- und Torftheerkreosot 
Verdichtete Gase einschließlich der als Umschließung dienenden Stahlflaschen 
Alkaloide (organische Basen des Pflanzenreichs), Alkaloidsalze und Alkaloid- 
verbindungen « 
KollodiumundCelloidin..................................... 
ChloroformundChloralhydrat................................ 
BromoformtmdJodoform................................... 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
120 
frei 
10 
30 
10 
frei 
frei 
24 
20 
frei
	        
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