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Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
Fünfter Abschnitt.
Thierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waaren
daraus; Menschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern;
Fächer und Hüte.
A. Seide.
Rohseide, künstliche Seide, Floretseide und Seidengespinnste.
(391/3 (389/91)) Rohseide; auch Steckmuschelseide:
391 ungefärbt:
(389) ungezwirnt oder einmal gezwirnt . . . ... frei
zweimal gezwirnt:: . .. . . . . .. 200
392 gefärbt (auch weiß gefärbt):
(390) ungezwirnt oder einmal gezwirnt .. . . .. 36
zweimal gezwirnt . .. . . . . . . .. 250
Anmerkung zu Nr. 391 [389] und 392 [390J. Zweimal gezwirnte
Seide, ohne Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder Gespinnsten, zur Weberei,
Wirkerei, Stickerei oder zur Herstellung von Knopfmacherwaaren, Posamenten
oder Spitzen bestimmt, auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung der Verwendung:
a) ungefärbt ..... .. . . . . . . . . . . . . . . frei
b) gefärbt (auch weiß gefärbt) .. . . . . . . . . . . . . . 36
393 in Verbindung mit anderen Gespinnsten, ungefärbt oder gefärbt. 36
(391)
(394/5 (392/3) Künstliche Seide:
394 ungezwirnt oder einmal gezwirnt:
(392) ungefärbt .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 30
gefärbt (auch weiß gefärbt) .... . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
395 zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt.. ................. 90
(393)
(396/7 (394/5) Floretseide (Abfallseide):
396 ungekämmt:: . . . . . . ... frei
(394)
397 gekämmt:
(395) ungefärbt .. . . . . . . . . . . . . . . . . frei
gefärbt (auch weiß gefärbt) 12