Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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125 
123. 
126 
124) 
  
Kammgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt: 
eindrähtg . . . .. l 
zwei= oder dreidrähtigaga . . . . . . . . . . . .. 
vier- oder mehrdrähtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 
Streichgarn, roh: 
eindrähtig.......................................... «.. 
zwei-oderdreidrähtig................................... 
vier-odcr111el)rdräl)tig.................................. 
Streichgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt: 
eindrähttaaa . . . . . .. 
zwei= oder dreidrähttig 
vier= oder mehrdrähtig .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Garn aller Art aus Wolle oder anderen Thierhaaren, auch mit pflanz— 
lichen Spinnstoffen oder Gespinnsten, ausschließlich Baumwolle, ge- 
mischt, in Aufmachungen für den Einzelverkf . . . . . ... 
Waaren aus Gespinnsten von Wolle oder anderen 
Thierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder 
Gespinnsten gemischt. 
(427/8 1425/6) Fußbodenteppiche, im Stücke als Meterwaare ein- 
gehend oder abgepaßt (ohne Näharbeit), auch bedruckt: 
aus ungefärbten oder gefärbten Garnen von Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, 
Schweine= oder ähnlichen groben Thierhaaren, auch gemischt mit Jute, 
Manilahanf, Agavefasern, Ananasfasern oder Kokosfasern ohne Rück- 
sicht auf das Mischungsverhältniß, desgleichen mit Beimischung von 
anderen pflanzlichen Spinnstoffen, falls die Garne aus Rindvieh= u. s. w. 
Haaren vorherrschen auch aus Tuchenden geflochtene Fußbodenteppiche 
andere: 
(429/30 /42/8) Dichte Gewebe für Möbel= und Zimmerausstattung 
(mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet= und plüsch- 
artigen Geweben), gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt: 
im Stücke als Meterwaare eingehend: 
von mehr als 200 Gramm auf 1 Quadratmeter Ge- 
webeflüheeeeeeeee . . . .. 
von 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter 
Gewebefläche ... . . . . . . . . . . .. .. . .. . .. .. . . .. 
im Gewichte 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
12 
18. 
24 
36 
24 
200 
100
	        
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