366
443
(4121
444
1143
445
444
446
(4451
447
(1101.
448
447
449
(448.
zwei= oder mehrdrähtig, wiederholt gezwirnt:
roh.................................................
gebletcht,gefarbt,bedruckt................... ·.............
AnmerkungzuNr.440bis443[438X42]).Zugerichtete(appretirte)und
gedämpfte Gespinnste unterliegen der Verzollung als rohe.
Baumwollenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf. . .
Waaren aus Baumwollengespinnsten, auch gemischt mit
anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinnsten oder
mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von Seide,
Wolle oder anderen Thierhaaren.
Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von
Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben), gefärbt,
bedruckt, gemustert, bunt gewebt:
im Stücke als Meterwaare eingehend
abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken u. s. w.), auch mit Besatz
oder Frasssen . . ..
(446/8 [445/7) Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige
Gewebe:
nicht aufgeschnitten:
roh
gebleicht „gefärbt, bedruckt, bunt gewebt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
aufgeschnitten, Flor aus dem Einschlag gebildet (Velvet):
roh
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewbtt.
aufgeschnitten, Flor aus der Kette gebildet (Sammet):
roh
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewbtt . . . ..
Baumwollenfilze (gewebte filzartige Seugstoffe), auch gerauht:
roh.................................................
gebletcht,gcfarbt,bedruckt................................
Zollsatz
für 1 Doppel.
zentner
Mark.
40
48
60
80
90
120
65
100