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gebleicht, gefärbt, bedruckt:
bis Nr. 14 englisch. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. .. . .. . . ...
über Nr. 14 englisch. .. . . . . . . . . . .. . . .. . .. .. . . . . . . .. . . ..
Garn aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne Beimischung von
Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen, in Aufmachungen für den
Einzelverkauf:
eindrähtttttgagagaa . . . . . . ..
zwei- oder mehrdrähtig (gezwirnt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Waaren aus Gespinnsten von Spinnstoffen des
Unterabschnitts D.
(484/5) Seilerwaaren aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne
Beimischung von Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen:
Taue, Seile, Stricke, Bindfaden (lediglich durch Zusammendrehen von
Seilfäden /starken eindrähtigen Seilergarnen] hergestellte nicht schnur-
artige Seilerwaaren):
im Durchmesser von 5 Millimeter oder darübr .. .
im Durchmesser von mehr als 1, aber weniger als 5 Millimeter,
auch in Aufmachungen für den Einzelverkaff.
Anmerkung. Seilerwaaren der vorbezeichneten Art im Durchmesser von
1 Millimeter oder darunter werden wie zwei= oder mehrdrähtiges Garn verzollt.
Eimer, Gurte, Hängematten, Netze, Schläuche, Sohlen, Strickleitern,
Tragbänder, Treibriemen und andere vorstehend nicht genannte Seiler-
waaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
dadurch unter höhere Zollsätze fallen
(486/7) Fußbodenteppiche, im Stücke als Meterwaare eingehend oder
abgepaßt (ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen
Jute-, Manilahanf-, Agave-, Ananas= oder Kokosfasern, auch
gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinnsten
oder mit Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine= oder ähnlichen
groben Thierhaaren oder Gespinnsten daraus, soweit sie nicht unter
Nr. 427 (425)] fallen:
geknüpfftt::::
Jollsatz
für 1 Doppel.
zentner
Mark.
12
13
36
70
10
36
60