Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

  
  
506 
S 
I 
508 
511 
SS 
— 
L 
  
Gewebe, durch Ueberstreichen oder Tränken mit Oelfirniß oder mit Stoffen 
metallischen Ursprunges, durch Theeren oder sonst eine Behandlung 
mit anderen Stoffen als Kautschuk, Guttapercha oder Zellhorn wasser- 
dicht gemacht: « 
grobe;auch-Sc1)iefertuch................................. 
anderealsgrobe....................................... 
Gewebe, mit Zellhorn (Celluloid) oder ähnlichen Stoffen überstrichen 
Anmerkung zu Nr. 503 bis 506. Bestickte Gewebe der Nr. 503 bis 506 
werden wie genähte Gegenstände aus solchen verzollt. 
Schmirgeltuch, Bimssteintuch, Feuerstein-, Glas= und Sandleinen . 
(508/9) Fußbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, im 
Stücke als Meterwaare eingehend oder abgepaßt, auch mit Unterlagen 
von groben Gespinnstwaaren oder anderen Stoffen: 
in der Masse einfarbig: 
unbedruckt . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . ... «..................... 
bedruckt.............................................. 
inderMassemehrfarbig(z.B.eingelegtes[Mosaik-,Granit-]Linoleum), 
auchbedruckt............................................ 
Tapeten, Lincrusta und dergleichen aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen 
Anmerkung zu Nr. 508 bis 510. In Nr. 508 bis 510 nicht genannte 
Waaren aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen, sind wie Fußboden- 
belag zu verzollen. 
F. Watte, Filze und nicht genähte Filzwaaren. 
(511/2) Watte: 
zu Heilzwecken zubereitet: 
von 1 Kilogramm oder daruntr .. . 
von mehr als 1 Kilogram. . .. ... 
andere, auch mit Kleister, Leim oder Gummilösung überzogen; ferner als 
Dichtungsmittel dienende Rollen aus Watte: 
aus Seide oder Seidenabfällen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 
aus anderen Spinnstofen . . . . . . . .. 
in Aufmachungen 
Reichs, Gesetzbl. 1902. 84 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
12 
30 
90 
10 
12 
18 
40 
24 
20
	        
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