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(513/4) Filze, ubgepaßte Fußbodenteppiche aus Filz und sonstige nichtt
genähte Filzwaaren (mit Ausnahme der Hüte):
aus Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine= oder ähnlichen groben Thier-
haaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen Spinnstoffen, jedoch ohne
Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren:
Filze; auch Dachfilz und andere mit Asphalt, Theer, Harzen oder
dergleichen getränkte Filze
Filzschuhe, auch genäht, ohne Sohlen aus anderen Stoffen
abgepaßte Fußbodenteppiche aus Filz und andere Filzwaaren
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aus Wolle oder anderen als den vorstehend genannten Thierhaaren, auch
in Verbindung mit tpflanzlichen Spinnstoffen oder mit Beimischung von
Seide
Anmerkung zu Nr. 513 und 514. Besticte Filze und Filzwaaren werden
wie genähte Gegenstände aus Filzen verzollt.
GE. Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife)
und Waaren daraus.
Pferdehgare (aus der Mähne oder dem Schweife), bearbeitet:
gehechelt, gezogen, gebleicht, gefübt . . . . . . . . ..
Krollhanre aus Pferdehnaren, auch gemischt mit. anderen Thierhaaren
oder mit pflanzlithen Faserstoffen
Waaren aus Pferdehaaren, anderweit nicht genannt:
Preßtücher, Gurte, Scheiben und Tafeln, zum Pressen von Oel
oder Fetten, auch in Verbindung mit Werg
Taue, Seile, Stricke; Weberlitzen, auch durch Verflechten, Ver-
knüpfen oder Verstricken zu einem sogenannten Litzenkamme ver-
einigt; Gewebe, auch mit anderen thierischen oder mit pflanzlichen
Spinnstoffen oder Gespinnsten, ausschließlich Seide, gemischt,
sofern die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Wdn
besteht) Bänder, Ketten, Siebböden und ähnliche Geflechte
künstliche Blumen; Spitzen ......................... ·
Zousatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
30
15
100
frei
20