Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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J. Künstliche Blumen aus Gespinnstwaaren, Regen= und 
Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen. 
Blumen (Blüthen, Blüthenblätter, Knospen), fertige, aus Gespinnstwaaren 
oder Gespinnsten, auch aus Filz, allein oder in Verbindung mit anderen 
Stoffen, auch in fester Verbindung mit anderen Gegenständen oder 
unter Glas und Rahmen) Bestandtheile solche künstlichen Blumen, 
z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenkapseln, Früchte 
u. s. w., ohne Verbindung unter einander auch sogenannte Stoffschläuche 
zu Stieen. 
Anmerkung. Wie künstliche Blumen werden auch sogenannte Phantasie- 
blumen, Nachahmungen von Käfern und ähnliche Gegenstände verzollt, die zu 
gleichem Zwecke wie natürliche Blumen verwendet werden. 
(524/5) Regen= und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre Ver- 
bindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen: 
aus Spitzen, Stickereien oder Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit, 
oder damit aufgebuttt . . . . .. 
andere: 
aus Gespinnstwaaren ganz aus Seide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
aus Gespinnstwaaren theilweise aus Seide . . . . . . .. 
aus anderen Gespinnstwaaren . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. 
Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte Sohlen 
aus anderen Stofeeen: 
Anmerkung. Schuhe, aus Nesteln, Litzen oder dergleichen geflochten, ohne 
angenähte Sohlen aus anderen Stoffen, werden wie Posamentierwaaren verzollt. 
Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen mit angenähten Sohlen aus 
anderen Stoffen: 
aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide .. . 
aus Tuchecken, Tuchleisten oder Filzen; aus baumwollenen, wollenen 
oder leinenen Nesteln, Litzen oder dergleihen 
aus Kameelhaargewbben 
aus anderen Gespinnstwaaren, auch aus wasserdichten Geweben . 
  
Jollsatz 
für 1 Doppel-= 
zentner 
Mark. 
900 
200 
120 
90 
70 
15 
600 
50 
100 
—
	        
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