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J. Künstliche Blumen aus Gespinnstwaaren, Regen= und
Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen.
Blumen (Blüthen, Blüthenblätter, Knospen), fertige, aus Gespinnstwaaren
oder Gespinnsten, auch aus Filz, allein oder in Verbindung mit anderen
Stoffen, auch in fester Verbindung mit anderen Gegenständen oder
unter Glas und Rahmen) Bestandtheile solche künstlichen Blumen,
z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenkapseln, Früchte
u. s. w., ohne Verbindung unter einander auch sogenannte Stoffschläuche
zu Stieen.
Anmerkung. Wie künstliche Blumen werden auch sogenannte Phantasie-
blumen, Nachahmungen von Käfern und ähnliche Gegenstände verzollt, die zu
gleichem Zwecke wie natürliche Blumen verwendet werden.
(524/5) Regen= und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre Ver-
bindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen:
aus Spitzen, Stickereien oder Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit,
oder damit aufgebuttt . . . . ..
andere:
aus Gespinnstwaaren ganz aus Seide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
aus Gespinnstwaaren theilweise aus Seide . . . . . . ..
aus anderen Gespinnstwaaren . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . ..
Schuhe, aus Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte Sohlen
aus anderen Stofeeen:
Anmerkung. Schuhe, aus Nesteln, Litzen oder dergleichen geflochten, ohne
angenähte Sohlen aus anderen Stoffen, werden wie Posamentierwaaren verzollt.
Schuhe aus Gespinnstwaaren oder Filzen mit angenähten Sohlen aus
anderen Stoffen:
aus Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide .. .
aus Tuchecken, Tuchleisten oder Filzen; aus baumwollenen, wollenen
oder leinenen Nesteln, Litzen oder dergleihen
aus Kameelhaargewbben
aus anderen Gespinnstwaaren, auch aus wasserdichten Geweben .
Jollsatz
für 1 Doppel-=
zentner
Mark.
900
200
120
90
70
15
600
50
100
—