Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

  
  
Zollsatz 
für 1 Doppel. 
zentner 
Mark. 
536 Hüte aus wasserdichten Geweben (mit Ausnahme von Kautschukgeweben), für 1 Stück 
ungusgerüstet (ungarnirt) oder ausgerüstet (garnirtnt) . . .. 0,26 
(537/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme der lackirten): 
537 aus Haarfikz: 
unausgerüstet (ungarnirt) ..... . . . .. . . . . . ... . . . . . . . . .. . . .. 0)%% 
ausgerüstet (garnithyyyyy . . . . . . . . . . . .. 1 
538 Jaus Wolâlfilz: 
unausgerüstet (ungarnirt) .. . . .. ... . . . . . . . .. . . . . . . . . . . ... O,zo 
ausgerüstet (garnirt) . . . . . . . . . . . . . . .. ..................... 0,40 
539 Frauenhüte aus Filz aller Art: 
unausgerüstet (ungarnirtt) . . ... . ... 0/5 
ausgerüstet (garnirttt))) . ... «............ 1 
540 Hutstumpen aus Filz) ganz oder uwoolsständig in Hutform gebracht: 
aus Haarllzzzzz .. .. . . . . . . . . . . ... ... 0,45 
ausWollfclz......... ................................... (),20 
541 Hüte aus Stroh oder anderen pflanzlichen Flechtstoffen, aus Hanf— oder 
Roßhaargeflechten, Fischbein, Kork, Baumschwamm, Lufa, Papier, 
Sparterie; anderweit nicht genannte Hüte: 
unausgerüstet (ungarnirt). .. . .. . . . .... .. . .. . . .. . .. ... . . . .. O,30 
ausgerüstet (garnirtt) .......... .............,...... I0,.s-o 
542PFgrauenhütealler«Art-·,aufgepukt...».... ..-................... .. 1,50 
L. Abfälle von Gespinnstwaaren und dergleichen. 
543 Abfälle von Gespinnstwaaren aller Art (Lumpen und Schneidereiabfälle, 
letztere zlur Schneiderei nicht mehr verwendbar)) Tuchleisten; alte Netze, 
altes Tauwerk, alte Stricke und alte Weberlitzen aus Garn, zur ur- 
sprünglichen Bestimmung nicht mehr verwendororr frei. 
Allgemeine Anmerkungen zum fünften Abschnitte. 
1. Halbgebleichte (cremirte), merrerisirte oder mit Salpetersäure behandelte 
(nitrirte) Gespinnste unterliegen der Verzollung als gebleichte Gespinnste. 
2. Gespinnste aus Wolle oder anderen Thierhaaren oder aus pflanzlichen 
Spinnstoffen in Verbindung mit Metallfäden (Draht oder Lahn), mit 
Ausnahme der mit solchen umsponnenen, werden mit einem Zuschlage 
von 10 vom Hundert verzollt. Bei Gespinnsten, die nach der Feinheits- 
— 
  
 
	        
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