Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

Gesetz-und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen.

15.  Stück  vom  Jahre  1867.

&  78,.  Decret

wegen  Genehmigung  einer  Anleihe  des  Hänichener  Steinkohlenbauvereins;
vom  23.  März  1867.

     

 

 

 

De-s  Ministerium  des  Innern  hat  zu  der  fernerweiten  öffentlichen  Anleihe  von  180,000
Thalern,  welche  der  Hänichener  Steinkohlenbauverein  durch  Ausgabe  von  1800  auf  den
Inhaber  lautenden  und  mit  sechs  vom  Hundert  jährlich  zu  verzinsenden  Partialobligationen
zu  100  Thalern  nach  Maßgabe  der  vorgelegten  Entwürfe  der  General-Schuld=  und  Pfandverschreibung
  und  der  Partialobligationen  sammt  Talon  und  Coupons,  sowie  des  Tilgungsplans
  aufzunehmen  beschlossen  hat,  die  nachgesuchte  Genehmigung  ertheilt.

Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges

Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.

Dresden,  am  23.  März  1867.

Ministerium  des  Innern.
S  v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.

 

 

 

M  T79.  Verordnung,

einige  Abänderungen  der  mittelst  Verordnung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
18.  Juni  1855  publicirten  Instruction  für  die  Gendarmerie  wegen  des  Gebrauchs
ihrer  Dienstwaffen  betreffend;
vom  17.  Juni  1867.

D.  bei  dem  Landgendarmeriecorps  die  bisherigen,  für  die  Fußgendarmen  in  einläufigen
glatten  Percussionsgewehren  mit  Bajonet,  und  für  die  Kreis-  und  Districts-Obergendarmen  in

1867.  28