Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

399 
  
  
  
651 
iie 
656 
(6590. 
  
Pappen (Pappdeckel), geformt (geschöpft) oder gekautscht, 
sammengeklebten Pappen hergestellt: 
Glanzpappe (Preßspan) und andere hochgeglättete Pappe, Kunstleder- 
pappe, sowie andere feine Pappen, auch in der Masse gefärbt) 
Vulkansfiernrnrnrnrnrn . . . . . . . . . .. 
Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff, auch aus 
solchem von gedämpftem Holze, festgewalzt (Braunholzpappe, so— 
genannte Lederpappe), Siroh., Schrenz= und Torfpappe und 
anderweit nicht genannte grobe Pappen, auch in der Masse gefärbt 
Pappen mit Asphalt, Theer oder dergleichen überzogen, getränkt 
oder bestrichen, sowie Röhren aus solcher Pappe; Steinpappe 
Pappen aller Art, weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem 
Papiere beklebt, lackirt, bronzirt, mit Wollstaub oder dergleichen über- 
zogen, durch Pressen gemustert) Malerpapden . .. 
Gelbes Strohpapier; ganz grobes graues Löschpapier ... . . . . . . . . . . .. 
auch aus zu— 
Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer Seite glatt 
Papier, nicht unter andere Nummern fallend, einschließlich des Carton- 
papiers, auch linürt, pergamentirt oder gekörnt 
Uumerkung zu Nr. 651 (654] bis 655 (658]. Packpapier und Pappen 
werden auch dann nach Nr. 651 (654] bis 655 "(658] nach Maßgabe ihrer 
sonstigen Beschaffenheit verzollt, wenn sie mit Gebrauchsanweisungen, Waaren- 
anpreisungen, Mustern oder dergleichen bedruckt sind. 
Buntpapier einschließlich des mit Kreide, Bleiweiß oder dergleichen über— 
strichenen oder mit Metalldruck versehenen Papiers; lackirtes Papier; 
mit Glimmer- oder Glasschuppen, Streupulver oder Wollstaub über— 
zogenes Papier; Papier mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvano— 
plastischem Metallüberzuge, sowie mit Gold- oder Silberschnitt ver— 
sehenesPapier........·................................. 
Drucke jedes Verfahrens, soweit sie nicht unter den zwölften Abschnitt 
fallen, auch Bilderpapier, einschließlich des Kopirverfahrens auf Papier 
und Pappe; auch farbig oder schwarz geränderte, oder sonst auf irgend 
eine Weise verzierte Papiere oder Pappen: 
einfarbig 
mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold 
oder anderen Metallen 
— 2 2 e2 22 22 2 2 22 —22 2üû u242 242 
———————.———.———————————— ———eensenunsd—eeeen-——— 
Reichs-Gesetzbl. 1902. 87 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
1,0 
10 
10 
10 
10 
10
	        
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