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iie
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(6590.
Pappen (Pappdeckel), geformt (geschöpft) oder gekautscht,
sammengeklebten Pappen hergestellt:
Glanzpappe (Preßspan) und andere hochgeglättete Pappe, Kunstleder-
pappe, sowie andere feine Pappen, auch in der Masse gefärbt)
Vulkansfiernrnrnrnrnrn . . . . . . . . . ..
Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff, auch aus
solchem von gedämpftem Holze, festgewalzt (Braunholzpappe, so—
genannte Lederpappe), Siroh., Schrenz= und Torfpappe und
anderweit nicht genannte grobe Pappen, auch in der Masse gefärbt
Pappen mit Asphalt, Theer oder dergleichen überzogen, getränkt
oder bestrichen, sowie Röhren aus solcher Pappe; Steinpappe
Pappen aller Art, weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem
Papiere beklebt, lackirt, bronzirt, mit Wollstaub oder dergleichen über-
zogen, durch Pressen gemustert) Malerpapden . ..
Gelbes Strohpapier; ganz grobes graues Löschpapier ... . . . . . . . . . . ..
auch aus zu—
Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer Seite glatt
Papier, nicht unter andere Nummern fallend, einschließlich des Carton-
papiers, auch linürt, pergamentirt oder gekörnt
Uumerkung zu Nr. 651 (654] bis 655 (658]. Packpapier und Pappen
werden auch dann nach Nr. 651 (654] bis 655 "(658] nach Maßgabe ihrer
sonstigen Beschaffenheit verzollt, wenn sie mit Gebrauchsanweisungen, Waaren-
anpreisungen, Mustern oder dergleichen bedruckt sind.
Buntpapier einschließlich des mit Kreide, Bleiweiß oder dergleichen über—
strichenen oder mit Metalldruck versehenen Papiers; lackirtes Papier;
mit Glimmer- oder Glasschuppen, Streupulver oder Wollstaub über—
zogenes Papier; Papier mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvano—
plastischem Metallüberzuge, sowie mit Gold- oder Silberschnitt ver—
sehenesPapier........·.................................
Drucke jedes Verfahrens, soweit sie nicht unter den zwölften Abschnitt
fallen, auch Bilderpapier, einschließlich des Kopirverfahrens auf Papier
und Pappe; auch farbig oder schwarz geränderte, oder sonst auf irgend
eine Weise verzierte Papiere oder Pappen:
einfarbig
mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold
oder anderen Metallen
— 2 2 e2 22 22 2 2 22 —22 2üû u242 242
———————.———.———————————— ———eensenunsd—eeeen-———
Reichs-Gesetzbl. 1902. 87
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
1,0
10
10
10
10
10