Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

400 
  
  
658 
(661! 
650 
662 
660 
(6631 
661 
(664. 
662 
(6651 
663 
(6661 
664 
(667 
665 
668 
666 
669 
  
Papier und Pappe, auch der Nr. 657 [660], ausgestanzt, auch mit 
Handmalereien, gepreßten Naturblumen, Photographien oder in irgend 
einer anderen Weise verzirt: . . . . . . . ... 
Anmerkung zu Nr. 657 [660] und 658 [661]. Unter Bilderpapier ist 
alles mit Bildern oder Figuren bedruckte Bapier (Pappe) zu begreifen, das 
zur weiteren Verarbeitung, z. B. zur Aufmachung von Waaren, zu Buchbinder- 
arbeiten, Spielzeug, zur handschriftlichen u. s. w. Ausfüllung oder Ergänzung, 
zum Aufkleben, Aufstecken oder Auflegen auf Waaren oder Waarenum- 
schließungen bestimmt ist. 
Papier und Pappe,) mit Gespinnstwaaren aller Art ganz oder theilweise 
überzogen, oder mit Unterlagen oder Zwischenlagen von Gespinnst- 
waaren aller Art oder von Drahtgeflecctt . . .. . ... 
Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier . . ... 
Spielkarten von jeder Gestalt und Größe, neben der inneren Abgabe 
Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen 
Stoffen) Bimsstein-, Glas-, Rost-, Sand-) Schmirgelpapier sowie 
anderes Schleif= und Polirpapier .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. 
Photographisches PHaprber . . . . . .. 
Gelatinepapier; Pauspapier (Paraffin-, Oel-, Wachspapier und der— 
gleichen); Blau-(Anilin= und Ultramarin-) Papier) gefettetes Indigo- 
papier; Desinfektionspapier; Schweißpapier; Fliegen= und Motten- 
papier; Ozonpapier; Reagenspapier und anderes chemisches Papier; 
mit Guttaperchalösung, Leim, Gummi, Traganth, Stärke oder ähn- 
lichen Stoffen bestrichenes oder gepudertes Papier, auch auf den so 
behandelten Stellen mit Harz, Oel, Wachs oder Kollodium gedecktes 
Düten, Beutel, Säcke, Faltbeutel, Faltschachteln und dergleichen Behält- 
nisse, auch Briefumschläge, unbedruckt oder bedruckt: 
ohne Verbindung mit anderen Stofsfen 
in Verbindung mit Gespinnstwaaren, Gelatine, Stanniol, Metall- 
papier oder ähnlichen Stofen . . .. 
Papierwäsche, auch ganz oder theilweise mit Baumwollengeweben überzogen 
oder mit Unterlagen oder Zwischenlagen von Gespinnstwaaren aller Art 
  
Lollsat 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
20 
24 
24 
für 1 Doppel- 
zentner 
Rohgewicht 
60 
für 1 Doppel- 
zentner 
10
	        
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