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4241.
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg üboer dessen Verhandlungen
in den Sitzungen vom 10. bis 22. November 1890.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Tuitpoly
von Gottes Gnaden Höniglicher Prinz von Layemn,
Regent.
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg
in seinen Sitzungen vom 10. bis 22. November 1890 gepflogenen Verhandlungen Vortrag
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen:
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1889.
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1889
wurden von demselben auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis-Amtsblatt
bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1891.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg
beträgt für das Jahr 1891 3.261 953 „A, wovon ein Stenerprozent auf 32 619 JNX sich
berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1891.
Dem von dem Lanvrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die vom Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende
Entschließungen:
1. Dem Beschlusse des Landraths, daß denjenigen Lehrern, welche vor dem Jahre
1890 mit 960 -X pensionirt wurden, eine jährliche Zulage von 90 JA gewährt werden
soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.