Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Abschied  für  den  Landrath  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  üboer  dessen  Verhandlungen
in  den  Sitzungen  vom  10.  bis  22.  November  1890.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Tuitpoly

von  Gottes  Gnaden  Höniglicher  Prinz  von  Layemn,

Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg
in  seinen  Sitzungen  vom  10.  bis  22.  November  1890  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag
erstatten  lassen,  und  ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1889.

Die  gemäß  Art.  15  lir.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1889
wurden  von  demselben  auerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das  Kreis-Amtsblatt
bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1891.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg
beträgt  für  das  Jahr  1891  3.261  953  „A,  wovon  ein  Stenerprozent  auf  32  619  JNX  sich
berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1891.

Dem  von  dem  Lanvrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  vom  Landrathe  gestellten  Anträge  und  gefaßten  Beschlüsse  ertheilen  Wir  nachstehende
  Entschließungen:
1.  Dem  Beschlusse  des  Landraths,  daß  denjenigen  Lehrern,  welche  vor  dem  Jahre
1890  mit  960  -X  pensionirt  wurden,  eine  jährliche  Zulage  von  90  JA  gewährt  werden
soll,  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.