Anten, und dem Schultheißen Albrecht
Walcher daselbst, Kl., Aten, Pacht-Geldsforderung
betreffend, das unterm
13. Mai 2623 eroͤffnete unterrichterliche
kondemnatorische Erkenntniß unter Vergleichung
der Kosten abgeändert.
16. In der Ationssache von Waldsee zwischen
Anton Kible, von Hänlishofen,
Kl., Anten, und Joseph Peter und
Consorten von Einthürnen, Bekl., Aten,
Genugthnung wegen erlittener Mißhandlung
betreffend, wurde vermöge
Beschlusses vom 21. November, publ.
0. Decen#ber, die eingewendete Berufung
weden beiséumter Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerbeschrift, unter
Vrrurtheklung des Anten in die
Kosten, für verlassen erkannt. (:4. De-Geember.)
Am 29. December wurde:
17. in der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Ravensburg zwischen dem Stadt-Schultheißen
Salis zu Wangen, Lnten,
Anten, und mehreren Gläubigern des
Handelsmanns Joseph Geiger, von
Ravensburg, Mit-Luten, Aten, Vorzug
im Gant betreffend, das am 3o.
Oktober 182: eröffnete unterrichterliche
Erkenntniß unter Vergleichung der Kosten
bestaͤtigt;
18. in der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Saulgau, zwischen dem Schuleheißen
Franz Joseph Reiter, von Mieterkingen,
Kl., Anten, und Conrad
Lattner von da, Bekl., Aten, Schuldforderung
betreffend, die Ation wegen
Mangels an einer gegründeten Beschwerde
unter Verurtheilung des Anten
in die Kosten verworfen, und
19. in der Mions= und Nichiigkeiks= lagsache
von dem O.A.-Gerichte Geißlingen
zwischen Schultheiß Baur und
Consorten von Welsfenstein, Bekl. ,
Wiederkl., Anten, und der Wittwe
Theresia Reble, von Donzdorf, Kl.,
Wiederbekl., Atin, Injurien in der
Vor= und Schadens-Ersaß in der
Nachklage betreffend, die Nichtigkeitsklage
verworfen, der Ations-Verhandlung
aber Statt gegeben.
Jo. In der Debitsache des Freiherrn Carl
v. Speth zu Untermarchthal wurde das
unterm 36. September 1823 eröffnete
in Beziehung auf die Forderung des
Gärtners Tiber Walz, von Marchthal,
bedingte Lokations -Erkenntnig
durch Beschluß vom :3., publ. à1. December,
als purificirt erkannt. (30. De-Gember.)