Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Anten,  und  dem  Schultheißen  Albrecht
Walcher  daselbst,  Kl.,  Aten,  Pacht-Geldsforderung
  betreffend,  das  unterm
13.  Mai  2623  eroͤffnete  unterrichterliche
kondemnatorische  Erkenntniß  unter  Vergleichung
  der  Kosten  abgeändert.
16.  In  der  Ationssache  von  Waldsee  zwischen
  Anton  Kible,  von  Hänlishofen,
Kl.,  Anten,  und  Joseph  Peter  und
Consorten  von  Einthürnen,  Bekl.,  Aten,
Genugthnung  wegen  erlittener  Mißhandlung
  betreffend,  wurde  vermöge
Beschlusses  vom  21.  November,  publ.
0.  Decen#ber,  die  eingewendete  Berufung
  weden  beiséumter  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerbeschrift,  unter
  Vrrurtheklung  des  Anten  in  die
Kosten,  für  verlassen  erkannt.  (:4.  De-Geember.)


Am  29.  December  wurde:
17.  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Ravensburg  zwischen  dem  Stadt-Schultheißen
  Salis  zu  Wangen,  Lnten,
Anten,  und  mehreren  Gläubigern  des
Handelsmanns  Joseph  Geiger,  von
Ravensburg,  Mit-Luten,  Aten,  Vorzug
  im  Gant  betreffend,  das  am  3o.
Oktober  182:  eröffnete  unterrichterliche
Erkenntniß  unter  Vergleichung  der  Kosten
  bestaͤtigt;

18.  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Saulgau,  zwischen  dem  Schuleheißen
  Franz  Joseph  Reiter,  von  Mieterkingen,
  Kl.,  Anten,  und  Conrad
Lattner  von  da,  Bekl.,  Aten,  Schuldforderung
  betreffend,  die  Ation  wegen
Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde
  unter  Verurtheilung  des  Anten
in  die  Kosten  verworfen,  und

19.  in  der  Mions=  und  Nichiigkeiks=  lagsache

  von  dem  O.A.-Gerichte  Geißlingen
  zwischen  Schultheiß  Baur  und
Consorten  von  Welsfenstein,  Bekl.  ,
Wiederkl.,  Anten,  und  der  Wittwe
Theresia  Reble,  von  Donzdorf,  Kl.,
Wiederbekl.,  Atin,  Injurien  in  der
Vor=  und  Schadens-Ersaß  in  der
Nachklage  betreffend,  die  Nichtigkeitsklage
  verworfen,  der  Ations-Verhandlung
  aber  Statt  gegeben.

Jo.  In  der  Debitsache  des  Freiherrn  Carl

v.  Speth  zu  Untermarchthal  wurde  das
unterm  36.  September  1823  eröffnete
in  Beziehung  auf  die  Forderung  des
Gärtners  Tiber  Walz,  von  Marchthal,
  bedingte  Lokations  -Erkenntnig
durch  Beschluß  vom  :3.,  publ.  à1.  December,
  als  purificirt  erkannt.  (30.  De-Gember.)