Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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bingegen  der  einschlägigen  Straßen=  Inspektiog
  zur  Beurtheilung  vorgelegt  zu
baben.  «

Damit  aber  von  Seite  der  Baubeamten
  hiebei  keine  Willkuͤhr  oder  Zoͤgerung
eintrete,  so  wird  denselben  hiemit,  unter
strenger  Verantwortung,  aufgetragen,  daß
sie  die  ihnen  vorgelegten  Plane  jedesmal  sogleich
  nachsehen,  und  uͤber  die  zu  ertheilende
  Bewilligung  des  Baues,  oder  dessen
Verbesserung  und  Verweigerung  eine  die
Gruͤnde  der  Schaͤdlichkeit  oder  Unschaͤdlichkeit

  enthaltende  Anzeige  an  ihre  vorgesezte-Behäerde

  erstatten.

Im  Falle  der  nörhig  befundenen  Uncersagung
  oder  Verbesserung  eines  Baues  haben
  dieselben  sofort  das  einschlägige  andgericht
  in  Kennmiß  zu  sezen,  damit  von
demselben  das  Verfügee  gegen  allenfallsige
Renitenzen  gehandhabet  werde.  Innsbruck
den  18.  April  1807.

Königliches  General-tandes-Kommissariat
  in  Tirol.
Graf  von  Arco.

Heffels.

 

Auftrag
an  sämtliche  königliche  Kreisämter,  tandgerichte
  ,  und  Straßen=  Inspektionen
von  Tirol.
(Die  Breite  der  Schlittengelelse  in  Tirol  betreffend.)
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.
Seine  Königliche  Majestät  baben  sich
über  die  allerunterthäánigste  Bitte  mehrerer

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Wirthe  und  Fuhrleute  von  Zirl,  Telfs,
Reutti,  und  anderen  Orten  die  Veränderung
  der  Schlittengeleise  betrefflichen  Vertrag
  erstatten  lassen,  und  hierauf  unterm  1.
April  zu  beschließen  geruhet:  daß  zum  Vortbeile
  des  Kommerzes  mit  alleiniger  Ausnahme
  der  Renn  und  Bändelschlirten  alle
Fuhr,  und  Transportschlitten  das  nämliche
Geleise  wie  die  Wägen  haben  sollen.

Den  sämrlichen  Kreismiern,  tandgerichten,
  und  Straßen  =  Inspektionen  wird
dieses  mit  dem  Beisaze  eröffnet,  ersteren,
umdie  einschlägigen  Obrigkeiten  und  Unterkhanen
  zur  genauen  Darnachachtung  anzuweisen,
  lezteren  aber,  um  die  Dagegenbandelnden
  sogleich  den  geeigneten  Behörden
zur  Bestrafung  anzuzeigen.

Da  übrigens  die  Abänderung  der  Schlitten
  auf  die  nun  gesezmäßige  Breite  sehr  klei-„nen

  Zeit-  und  Kostenaufwand  erfodert,  so  muß
dieselbe  bis  zum  nächsten  Winter  allgemein  geschehen
  seyn:  weßwegen  die  sämtlichen  Kreis-Gtmter
  und  tandgerichte  bis  zum  15.  Norember
  dieses  Jahrs  über  den  Vollzug  Bericht
zu  erstatten,  die  königlichen  Straßen=  Inspektionen
  bingegen  gelegenbeitlich  ihrer  Bereisungen
  diesen  Gegenstand  bei  den  Untertbanen
  öfters  in  Erinnerung  zu  bringen
haben.  Innsbruck  den  18.  April  1807.

Königliches  General:tandes-Kommissariat
  in  Tirol.

Eraf  von  Arco.

Heffels.