1. Zeit im allgemeinen. $ 80. 235
Beim halben Monat kommt man auf die Naturbetrachtung
zurück: der halbe Monat ist 15 Tage. Bei der
Verbindung von ganzen und halben Monaten aber berücksichtigt
man wiederum die Volksanschauung und sagt, dab
zuerst die ganzen und nachher die halben Monate zu berechnen
sind, was natürlich nicht ohne Erheblichkeit ist.
Denn wenn z. B. der 25. Januar der Ausgangstag ist und
die Frist 3", Monat beträgt, so sind die drei Monate am
25. April verstrichen und der 10. Mai ist der letzte Tag der
Frist. Würde man aber die 15 Tage zuerst rechnen, dann
wäre der 9. Februar der Ausgang für die 3 Monate und die
Frist verstriche mit dem 9. Mai ($ 189).
Über ", Jahr, '/, Jahr s. $ 189.')
Auch dann tritt die Naturbetrachtung wieder ein, wenn
eine Frist bestimmt ist, aber nicht in zusammenhängender
Weise; z. B. es wird jemandem für die Hausarbeit pro Monat
eine bestimmte Summe versprochen in der Art, dab die Arbeit
unterbrochen sein kann, sodaß auf Arbeitstage wieder
Ruhetage folgen: in diesem Falle gilt der Monat als 30 und
das Jahr als 365 Tage ($ 191).
3. Eine weitere Einwirkung der Rechtslogik ist:
Wenn die Frist für die Vornahme einer Handlung bestimmt
ist, so muß, falls der letzte Tag der Frist auf einen
Sonn- oder auf einen staatlich anerkannten Feiertag fällt,
der nächstfolgende Werktag maßgebend sein. Es ist eine alte
Erscheinung, daß das fristgemäß zu Leistende vornehmlich am
letzten Tage der Frist geleistet wird; an Sonn- und allgemeinen
Feiertagen aber soll Freiheit von geschäftlicher Pflicht herrschen
($ 193); daher die Zuhülfenahme des nächsten Werktages.?)
Entsprechend fällt natürlich die Bestimmung dann weg, wenn es
sich nicht um geschäftliche Leistungen (Erklärungen) handelt,
oder wenn es sich um etwas handelt, was gerade an einem
solcuen Feiertage geschehen soll und nach den Umständen des
1) Ob der Ausdruck 8 Tage als Woche oder als 8 Tage aufzufassen
ist, bestimmt der Gebrauch; nach dem Handelsgesetzbuch $& 359 gilt für
Handelsgeschäfte letzteres. Vgl. dort auch über die Zeitbestimmung
„Frühjahr“, „Herbst“.
®) So auch $ 17 Ges. über freiw. Gerichtsb.