Volltext: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 17. 
    
Inhalt: Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe- 
schließung. S. 251 — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 252. 
  
  
(Nr. 3126.) Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Beurkundung des Personen- 
standes und die Eheschließung. Vom 14. April 1905. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und 
des Reichstags, was folgt: 
Im § 23 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes 
und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) 
wird das Wort „Tage“ ersetzt durch das Wort „Wochentage“. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Messina, den 14. April 1905. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
  
Reichs- Gesetzbl. 1905. 43 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Aprll 1905.