Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
  
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X fü — 
es österreichisch. » r 100 Kilo- 
zagerische Benennung der Gegenstände gramm 
Tarifs Kronen 
aus 500 Kinderspielwaren; Nadeln, Ösen, Knöpfe, Schnallen, Hafteln, Finger- 
hüte und andere kleine Gebrauchsgegenstände; alle diese soweit sie 
nicht zu Nr. 520 gehören: 
à) Blechspielwaren, ohne Verbindung mit anderen Materialien 80.— 
b) andere Kinderspielwaren sowie Christbaumschmuck, auch in 
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materiallen00.— 
x) andere hierher gehörige Waren 80. — 
510 Herren- und Frauenschmuck, weder vergoldet noch versilbert, auch in 
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien; soweit derselbe 
nicht zu Nr. 520 gehört . .. . ... 120— 
511 Galanteriewaren (Nippes und Toilettegegenstände), weder vergoldet noch 
versilbert, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen 
Materialien, soweit sie nicht zu Nr. 520b gehören 120.— 
Anmerkung. Gebrauchsgegenstände, z. B.: Kaffee-, Tee- und 
Speisegeschirr, Schüsseln, Flaschen= und Gläsergestelle, Zuckerdosen, 
Brotkörbe, Bestecke, Rauch= und Schreibgeräte, Zigarren-, Zigaretten- 
und Tabakdosen, Aschenschalen, Tischfeuerzeuge, Handleuchter, Lainpen 
und Kaminvorsetzer sind nicht nach Nr. 511, sondern nach ihrer 
sonstigen Beschaffenheit zu verzollen. 
513 Bronzepulver und Bronzefarben »...................... 110.— 
514 Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Blei, 
Zinn und Legierungen dieser Metalle untereinander, auch in Ver- 
bindung mit gewöhnlichen Materialien: 
a) gewöhnlich bearbeitet: .. 45.— 
b) fein bearbeitet . ... 70.— 
515 Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Zink und 
Zinklegierungen, auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien: 
a) gewöhnlich bearbeitet: 
1. gegossene Bauornamente 45.— 
2. andere . . . . . . . . .. 55. — 
b) fein bearbeitet . . . . . . . . .. ,............................. 90.— 
  
 
	        
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