——.—
X fü —
es österreichisch. » r 100 Kilo-
zagerische Benennung der Gegenstände gramm
Tarifs Kronen
aus 500 Kinderspielwaren; Nadeln, Ösen, Knöpfe, Schnallen, Hafteln, Finger-
hüte und andere kleine Gebrauchsgegenstände; alle diese soweit sie
nicht zu Nr. 520 gehören:
à) Blechspielwaren, ohne Verbindung mit anderen Materialien 80.—
b) andere Kinderspielwaren sowie Christbaumschmuck, auch in
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materiallen00.—
x) andere hierher gehörige Waren 80. —
510 Herren- und Frauenschmuck, weder vergoldet noch versilbert, auch in
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien; soweit derselbe
nicht zu Nr. 520 gehört . .. . ... 120—
511 Galanteriewaren (Nippes und Toilettegegenstände), weder vergoldet noch
versilbert, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen
Materialien, soweit sie nicht zu Nr. 520b gehören 120.—
Anmerkung. Gebrauchsgegenstände, z. B.: Kaffee-, Tee- und
Speisegeschirr, Schüsseln, Flaschen= und Gläsergestelle, Zuckerdosen,
Brotkörbe, Bestecke, Rauch= und Schreibgeräte, Zigarren-, Zigaretten-
und Tabakdosen, Aschenschalen, Tischfeuerzeuge, Handleuchter, Lainpen
und Kaminvorsetzer sind nicht nach Nr. 511, sondern nach ihrer
sonstigen Beschaffenheit zu verzollen.
513 Bronzepulver und Bronzefarben »...................... 110.—
514 Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Blei,
Zinn und Legierungen dieser Metalle untereinander, auch in Ver-
bindung mit gewöhnlichen Materialien:
a) gewöhnlich bearbeitet: .. 45.—
b) fein bearbeitet . ... 70.—
515 Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Zink und
Zinklegierungen, auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien:
a) gewöhnlich bearbeitet:
1. gegossene Bauornamente 45.—
2. andere . . . . . . . . .. 55. —
b) fein bearbeitet . . . . . . . . .. ,............................. 90.—