Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Statut

der

Preußischen  Hypotheken-Aktienbank  zu  Berlin.

Erster  Titel.
Firma,  Zweck,  Gerichtsstand,  Dauer  und  Bekanntmachungen.
S.  1.
Unter  dem  Titel:
„Preußische  Hypotheken-Aktienbank“
wird  in  Berlin  eine  Aktiengesellschaft  gegründet.
Zweck  der  Gesellschaft  ist  die  Beförderung  des  Realkredits  durch  Gewährung
  unkündbarer  und  kündbarer  hypothekarischer  Darlehne  und  der  Betrieb
  der  im  F.  26.  näher  bezeichneten  Handelsgeschäfte.  Die  zur  Gewährung

der  hypothekarischen  Darlehne  erforderlichen  Mittel  sollen  durch  Emission  von
Hypothekenbriefen  beschafft  werden.

K.  2.
Die  Preußische  Hypotheken-Aktienbank  hat  ihren  Sitz  in  Berlin.

g.  3.

Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  auf  Einhundert  Jahre,  vom  Tage  der  landesherrlichen
  Genehmigung  ab  gerechnet,  fesigesetzt.

Ueber  eine  Verlängerung  der  Gesellschaftsdauer  wird  von  der  Generalversammlung
  in  der  im  F.  49.  (Schlußsatz)  bezeichneten  Weise  Beschluß  gefaßt.

K.  4.

Alle  für  die  Aktionaire  bestimmten  offentlichen  Bekanntmachungen  der
Gesellschaft  gelten  als  gehörig  geschehen,  wenn  sie  durch

1)  den  Preußischen  Staats-Anzeiger,
2)  die  Neue  Preußische  Zeitung,

3)  die  Vossische  Zeitung,  E
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