Nachtrag
zum Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906.
Für das
Rechnungsjahr
Ausgabe und Einnahme. 1906
Kapitel treten hinzu
Titel Mark.
IV. Sũdwestafrikanisches Schuhgebiet.
1. Ausgabe.
II. Einmalige Ausgaben.
2. 10. Ausgaben aus Anlaß des Eingeborenenaufstandes 29 220 000
2. Einnahme.
2. Reichszuschuß . . . . . . 29 220 000
Summe der Ausgabe . . . . 29 220 000
Summe der Einnahme . . . . . 29 220 000
Berlin im Schloß, den 16. März 1907.
Fürst von Bülow.
(Nr. 3304.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-
Etat für das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
§ 1.
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-
Etat für das Rechnungsjahr 1906 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das
Rechnungsjahr 1906 hinzu.
§ 2.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher
Ausgaben die Summe von 8 900 000 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.