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(Nr. 3439.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Ausstellung München 1908. Vom 25. März 1908.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
Ausstellung München 1908.
Berlin, den 25. März 1908.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Bethmann Hollweg.
(Nr. 3440.) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung
von Eisenbahn-Betriebs-- und Polizeibeamten. Vom 3. April 1908.
Gemäß dem vom Bundesrat in der Sitzung vom 19. März 1908 auf Grund
der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse hat die Über-
schrift zu Ziffer 14 des Abschnitts C der Bestimmungen über die Befähigung von
Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten vom 8. März 1906 (Reichs-Gesetzbl.
S. 391) zu lauten:
14. Fahrdienstleiter und Aufsichtsbeamte auf Bahnhöfen.
Berlin, den 3. April 1908.
Der Reichskanzler.
Fürst von Bülow.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.