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§ 2.
Die Stiftung hat den Zweck, an Stelle des Reichs die Leistungen zu
bewirken, zu denen der am 2. Juni 1901 in Rom verstorbene Maler Professor
Gustav Müller nach Inhalt des anliegenden Auszugs aus seinem Testamente
vom 15. August 1898 das Reich als seinen Erben in Ansehung eines aus dem
Nachlaß auszusondernden Kapitals von 300 000 Lire der italienischen konsolidierten,
zu 5 vom Hundert verzinslichen Rente im Wege der Auflage verpflichtet hat,
und die darin bestehen: nach Maßgabe der im Testamentsauszug enthaltenen
Anordnungen mit den Erträgen des dazu bestimmten Kapitals (Stiftungs-
vermögens) Kunstwerke deutscher, italienischer oder spanischer Künstler anzukaufen
und die angekauften Kunstwerke der Königlich Preußischen Nationalgalerie in
Berlin oder der Königlich Italienischen Akademie von San Luca in Rom zu
überweisen.
§ 3.
Das Stiftungsvermögen, das dem aus dem Nachlasse nach Inhalt des
Testamentsauszugs (§ 2) auszusondernden Kapitale von 300 000 Lire der
italienischen konsolidierten, zu 5 vom Hundert verzinslichen Rente entsprechen soll,
ist gebildet worden aus:
1. den im Eingange dieser Stiftungsurkunde zu 2 auf die Stiftung
übertragenen Stücken der bezeichneten Rente im Nennbetrage von
160 000 Lire,
2. dem Gegenwerte des Barbetrags, der an Stelle der übrigen 140 000 Lire
der bezeichneten Rente, da sich hierfür keine Rententitel im Nachlasse
vorfanden, nach der für diesen Fall im Testamentsauszug enthaltenen
Bestimmung zu dem römischen Kurse vom 3. Juni 1901, als dem
Tage nach dem Tode des Erblassers, mit 141 029 Lire zur Auszahlung
zu bringen war, nämlich .. . ... 113 057,40 Mark.
Hiervon ist der nach Berichtigung der Erb-
schaftssteuer in Preußen und Italien der Reichs-
kasse im Rechnungsjahr 1902 zugeflossene Bar-
betrag von . . .. . . . .. 106 392,28 Mark
im Eingange dieser Stiftungsurkunde zu 1 auf die
Stiftung übertragen und der Rest von ........ 6665,12 Mark
dem Stiftungsvermögen, um es auf die vorgesehene Höhe zu bringen, aus dem
Ertrage des Rechnungsjahrs 1902 überwiesen worden.
Das Stiftungsvermögen bestand hiernach aus den im Abs. 1 zu 1 er-
wähnten Stücken der italienischen Rente über 160 000 Lire und den ebenda
zu 2 erwähnten beiden Barbeträgen von 106 392,28 Mark und 6665,12 Mark.
Für diese Barbeträge von zusammen 113 057,40 Mark sind unter Hinzunahme
von 134,33 Mark aus dem Ertrage des Rechnungsjahrs 1902, also im ganzen
für 113 191,73 Mark Stücke der preußischen konsolidierten, zu 3½ vom Hundert
verzinslichen Staatsanleihe über zusammen 110 650 Mark angekauft worden.
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