Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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§ 2. 
Die Stiftung hat den Zweck, an Stelle des Reichs die Leistungen zu 
bewirken, zu denen der am 2. Juni 1901 in Rom verstorbene Maler Professor 
Gustav Müller nach Inhalt des anliegenden Auszugs aus seinem Testamente 
vom 15. August 1898 das Reich als seinen Erben in Ansehung eines aus dem 
Nachlaß auszusondernden Kapitals von 300 000 Lire der italienischen konsolidierten, 
zu 5 vom Hundert verzinslichen Rente im Wege der Auflage verpflichtet hat, 
und die darin bestehen: nach Maßgabe der im Testamentsauszug enthaltenen 
Anordnungen mit den Erträgen des dazu bestimmten Kapitals (Stiftungs- 
vermögens) Kunstwerke deutscher, italienischer oder spanischer Künstler anzukaufen 
und die angekauften Kunstwerke der Königlich Preußischen Nationalgalerie in 
Berlin oder der Königlich Italienischen Akademie von San Luca in Rom zu 
überweisen.  
§ 3. 
Das Stiftungsvermögen, das dem aus dem Nachlasse nach Inhalt des 
Testamentsauszugs (§ 2) auszusondernden Kapitale von 300 000 Lire der 
italienischen konsolidierten, zu 5 vom Hundert verzinslichen Rente entsprechen soll, 
ist gebildet worden aus: 
1. den im Eingange dieser Stiftungsurkunde zu 2 auf die Stiftung 
übertragenen Stücken der bezeichneten Rente im Nennbetrage von 
160 000 Lire, 
2. dem Gegenwerte des Barbetrags, der an Stelle der übrigen 140 000 Lire 
der bezeichneten Rente, da sich hierfür keine Rententitel im Nachlasse 
vorfanden, nach der für diesen Fall im Testamentsauszug enthaltenen 
Bestimmung zu dem römischen Kurse vom 3. Juni 1901, als dem 
Tage nach dem Tode des Erblassers, mit 141 029 Lire zur Auszahlung 
zu bringen war, nämlich .. . ... 113 057,40 Mark. 
Hiervon ist der nach Berichtigung der Erb- 
schaftssteuer in Preußen und Italien der Reichs- 
kasse im Rechnungsjahr 1902 zugeflossene Bar- 
betrag von . . .. . . . .. 106 392,28 Mark 
im Eingange dieser Stiftungsurkunde zu 1 auf die 
Stiftung übertragen und der Rest von ........ 6665,12 Mark 
dem Stiftungsvermögen, um es auf die vorgesehene Höhe zu bringen, aus dem 
Ertrage des Rechnungsjahrs 1902 überwiesen worden. 
Das Stiftungsvermögen bestand hiernach aus den im Abs. 1 zu 1 er- 
wähnten Stücken der italienischen Rente über 160 000 Lire und den ebenda 
zu 2 erwähnten beiden Barbeträgen von 106 392,28 Mark und  6665,12 Mark. 
Für diese Barbeträge von zusammen 113 057,40 Mark sind unter Hinzunahme 
von 134,33 Mark aus dem Ertrage des Rechnungsjahrs 1902, also im ganzen 
für 113 191,73 Mark Stücke der preußischen konsolidierten, zu 3½ vom Hundert 
verzinslichen Staatsanleihe über zusammen 110 650 Mark angekauft worden. 
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