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B. Flächenmaße.
Der hundertste Teil des Quadratmeters heißt das Quadratdezimeter.
Der hundertste Teil des Quadratdezimeters heißt das Quadratzentimeter.
Der hundertste Teil des Quadratzentimeters heißt das Quadratmillimeter.
Hundert Quadratmeter heißen das Ar.
Hundert Ar heißen das Hektar.
Hundert Hektar heißen das Quadratkilometer.
C. Körpermaße.
Der tausendste Teil des Kubikmeters heißt das Kubikdezimeter.
Der tausendste Teil des Kubikdezimeters heißt das Kubikzentimeter.
Der tausendste Teil des Kubikzentimeters heißt das Kubikmillimeter.
Dem Kubikdezimeter wird im Verkehre der von einem Kilogramm reinen
Wassers bei seiner größten Dichte unter dem Drucke einer Atmosphäre einge-
nommene Raum gleichgeachtet. Diese Raumgröße heißt das Liter.
Der tausendste Teil des Liters heißt das Milliliter.
Hundert Liter heißen das Hektoliter.
§ 4.
Als deutsches Urgewicht gilt dasjenige mit dem Prototyp für das Kilo-
gramm verglichene Gewichtsstück aus Platin-Iridium, welches durch die Inter-
nationale Generalkonferenz für Maß und Gewicht dem Deutschen Reiche als
nationales Prototyp überwiesen worden ist. Es wird von der Kaiserlichen Normal-
Eichungskommission aufbewahrt.
§ 5.
Für die Teile und die Vielfachen des Kilogramms gelten folgende Be-
zeichnungen:
Der tausendste Teil des Kilogramms heißt das Gramm.
Der tausendste Teil des Grammes heißt das Milligramm.
Hundert Gramm heißen das Hektogramm.
Hundert Kilogramm heißen der Doppelzentner.
Tausend Kilogramm heißen die Tonne
§ 6.
Zum Messen und Wägen im öffentlichen Verkehre, sofern dadurch der
Umfang von Leistungen bestimmt werden soll, dürfen nur geeichte Maße, Ge-
wichte und Wagen angewendet und bereit gehalten werden. Zum öffentlichen
Verkehre gehört der Handelsverkehr auch dann, wenn er nicht in offenen Ver-
kaufsstellen stattfindet.
Auch zur Ermittelung des Arbeitslohns in fabrikmäßigen Betrieben dürfen
nur geeichte Maße, Gewichte und Wagen angewendet und bereit gehalten werden.