Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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Der vorstehende internationale Funkentelegraphenvertrag nebst dem 
Zusatzabkommen, dem Schlußprotokoll und der Ausführungsübereinkunft ist bis 
jetzt von Deutschland, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, 
Norwegen, den Niederlanden, Rumänien und Schweden, der Funkentelegraphen- 
vertrag nebst Schlußprotokoll und der Ausführungsübereinkunft ist von Groß- 
britannien, Japan und Merico ratifiziert worden. Merico ist durch Ratifikation 
des von ihm nicht vollzogenen Zusatzabkommens diesem nachträglich beigetreten. 
Großbritannien ist für Canada, Australien, Neu-Seeland, die Kapkolonie, 
Natal, Transvaal, Indien und seine übrigen Kolonien und Protektorate dem 
trage beigetreten. 
Die Ratifikationsurkunden sind in Gemäßheit des Artikel 23 des Haupt- 
vertrags und des Artikel III des Zusatzabkommens in Berlin niedergelegt worden. 
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Herausgegaben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsbruckerer. 
Gestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblotte sind an die Postanstolten zu richten.
	        
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