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Reichs-Gesetzblatt.
MÆ 42.
Inhalt: Gesehz, betreffend die Abänderung der Gewerbeorbnung. S. 473. — Bekanntmachung, betreffend
die Ratifikation der Zusatalte vom 28. August 1907 zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen
dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über die Behandlung
bes Luckers und des Protokolls vom 19. Dezember 1907 über den Beitritt Rußlands zum Zucker-
vertrage seitens des Königreichs Italien. S. 474.
(r. 3510.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Einziger Artikel.
Die Gewerbeordnung wird, wie folgt, geändert:
Im 9 35 Abs. 2 werden vor den Worten:
„der Trödelhandel“
eingeschoben die Worte:
„der Handel mit lebenden Vögeln“.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 29. Juni 1908.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
Reichs- Gesetbl. 1908. 78
Ausgegeben zu Berkin den 11. Jui 1908.