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(Nr. 3511.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der Zusatzakte vom 28. August 1907
zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche und
mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über die Behandlung
des Juckers und des Protokolls vom 19. Dezember 1907 über den Beitrit
Rußlands zum Surckervertrage seitens des Königreichs Italien. Vom
4. Juli 1908.
D. Ratifikationsurkunden für Italien zur Zusatzakte vom 28. August 1907
zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche und
mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrage über die Behandlung des
Zuckers (Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 135) und zu dem Protokolle vom 19. Dezember
1907 über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage (Reichs-Gesetzbl. 1908
S. 140) sind im Königlich Belgischen Ministerium der auswärtigen Angelegen-
heiten in Brüssel am 30. Juni 1908 niedergelegt worden, nachdem von den be-
teiligten Regierungen die im Artikel 3 der genannten Zusatzakte und im Artikel 5
des genannten Protokolls vorgesehene Frist für das Königreich Italien bis zum
1. Juli 1908 verlängert worden war.
Berlin, den 4. Juli 1908.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Schoen.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.