Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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(Nr. 3519.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 8. August 1908. 
D. Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Ubereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtwerkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1908, Reichs- 
Gesetzbl. 1908 S. 39 fl.), ist, wie folgt, geändert worden: 
I. In der Abteilung Frankreich B. Bahnstrecken, welche sich im Be- 
ibe oder Mitbetriebe auswärtiger Verwaltungen befinden, ist unter 
III. „Schweizerischer Verwaltungen“ nachgetragen: 
28a. bei Le Chaätelard bis Vallorcine. 
II. In der Abteilung Schweiz ist in der Anmerkung, betreffend die 
Bahnstrecken, welche von schweizerischen Verwaltungen in Frankreich 
betrieben in, nachgetragen: 
Berlin, # August 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Misani. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Verlin, gedruckt in der Reichsdruckercl. 
Bellellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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