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Reichs-Gesetzblatt.
50.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfracht.
verkehr beigefügte Liste. S. öos. — Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Trans.
port- Ordnung. S. 304.
(Nr. 3525.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 25. September 1908.
D. Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1908,
Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 39ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
In der Abteilung Osterreich und Ungarn, I. Im Reichsrate ver-
tretene Königreiche und Länder unter A. in der Ziffer 20 (Südbahn-
Gesellschaft) ist nach den Worten „mit Ausschluß der Lokalbahnen“ eingefügt:
e. Bruneck—- Sand i. T. (mit elektrischem Betriebe).
Die bisher unter c bis 1 aufgeführten Lokalbahnen haben die Bezeichnung
4 bis m erhalten, und in Ziffer 23 ist die Bezeichnung n an Stelle von m
gesetzt worden.
Berlin, den 25. September 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Reichs-. Gesehbl. 1908. 88
Ausgegeben zu Berlin den 17. Oktober 1908.