12.
13.
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. Im 8 43 Ziffer 3 sind die Worte „oder Übernachtungsräume
für Kranke“ zu ersetzen durch:
, gegebenenfalls mit Dbernachtungsräumen.
. Im #(44 Ziffer 2 erster Absatz ist hinter den Worten „Vereinbarungen
über“ einzufügen:
die Eintreffzeiten der Truppen.
. Im 8 44 Ziffer 4 ist an Stelle des Textes unter b und c zu setzen:
b) mit Kavallerie, Feldartillerie, schwerer Artillerie des Feldheeres
und Munitions-Kolonnen innerhalb zwei Stunden,
) mit Trains innerhalb zwei bis drei Stunden,
d) mit Belagerungsartillerie innerhalb drei Stunden
. Im #9 45 erhält die Randschrift zu Liffer 28 folgende Fassung:
Zusatzbestimmungen für das Einladen von schwer zu verladenden Geschützen und Fahr-
zeugen der Fußartillerie.
Der erste Satz der Ziffer 28 erhält folgende Fassung:
Jedes schwer zu verladende Geschütz und Fahrzeug der Fuß-
artillerie ist auf einen Wagen zu verladen.
Im § 45 Ziffer 29 ist im ersten Satze hinter den Worten „Geschütze
und Fahrzeuge“ einzuschalten:
der Belagerungsartillerie
Die beiden letzten Sätze (von „Zur Beschleunigung“ bis „verwenden.“)
sind zu streichen.
Im § 49 iffer 11 erster Absatz ist statt „Lazarethbedürfnissen“
zu setzen:
Sanitätsmitteln
und im zweiten Absatze statt „Lazarethausrüstung“ zu setzen:
Sanitütsausrüstung
Die Bestimmung im §& 54 Hiffer 18 Absatz b ist durch folgende Fassung
zu ersetzen:
b) wenn sie der Gefahrklasse nicht angehören, je nach ihrer Be-
schaffenheit, gemäß Verk. O. Anlage B II, IV, XXXVb. ind b,
XXXVe, XXXVI, XXXVIII. XXXIX, XIII beziehungs-
weise gemäß § 54) 20, 2½ 22) 222 ud, 225 dieser Transport- Ordnung.