Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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Der Kopf der Spalte 4 wird wie folgt geändert: 
Für welchen Truppenteil oder welcher Truppenteil. 
Der Kopf der Spalte 33 erhält folgende Fassung: 
Bemerkungen 
(Hinweis auf streckenweise vereinigte Transporte, Transportteilungen, Fahrt- 
nummer, Seite usw.) 
Norderney, den 6. Oktober 1908. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerci. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs. Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.