Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

— 513 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
52. * 
nhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1904, 1905 und 1906 als Kriegs. 
g 
jahre aus Anlaß von Gefechten und mililärischen Unternehmungen in Kamerun. S. 513. — 
Bekauntmachung, betreffend Anderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 514. 
  
  
  
(Nr. 3528.) Allerlöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1904, 1905 und 1906 
als Kriegsjahre aus Anlaß von Gefechten und militärischen Unternehmungen 
J in Kamerun. Vom 21. Ottober 1908. 
ch bestimme, daß die folgenden von Teilen der Schutztruppe für Kamerun 
in den Jahren 1904, 1905 und 1906 gelieferten Gefechte und ausgeführten 
militärischen Unternehmungen im Sinne der # 17 des Offizier-Pensionsge- 
setzes und 7 des Mannschafts-Versorgungsgesetzes als Kriege anzusehen sind, 
für die den beteiligten Deutschen ein Kriegsjahr anzurechnen ist; fällt die Unter- 
nehmung in zwei Kalenderjahre, so ist die Anrechnung nur eines Kriegsjahrs, und 
zwar des Anfangsjahrs zulässig. Als Kriegsteilnehmer haben diejenigen deutschen 
Angehörigen der Schutztruppe und des Gouvernements von Kamerun zu gelten, 
welche in dem Gefechtskalender der genannten Schutztruppe als solche bezeichnet sind. 
Gefecht bei Ngato am 25. Dezember 1904. 
Erstürmung von Bokamonene am 4. Februar 1905. 
Gefechte gegen die Gauar-Heiden am 8. und 9. Januar 1906. 
. Ngute-Unternehmung vom 15. Januar bis 5. März 1906. 
Unternehmung gegen die westlichen Vasallendörfer Balis vom 23. März 
bis 15. April 1906. 
Bansso-Unternehmung vom 18. April bis 14. Juni 1906. 
. Galim-Unternehmung vom 27. März bis 30. Juni 1906. 
Unternehmung gegen die Jebekolles vom 23. April bis 17. Juni 1906. 
Gefechte gegen die Gobarra, Minjel, Tode, Mumia) Makassa und 
Kongon-Heiden am 15. und 16. März 19 
10. Bafut-Unternehmung vom 12. November 8— bis 4. Februar 1907. 
11. Unternehmung gegen die Nord-Makas vom 28. November 1906 bis 
7. Januar 1907. 
Berlin, den 21. Oktober 1908. 
  
— 
J. 
Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt). 
  
  
Reichs-Gesetbl. 1908. 91 
Ausgegeben zu Berlin den 2. November 1908.
	        
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