Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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stärke, deren Länge um 8 Zentimeter größer ist, als die der Zünder, 
derart zu verpacken, daß die Kiste höchstens 100 Zünder enthält, 
und daß an jeder Stirnwand die Hälfte der Zünder mit Drähten 
sicher befestigt ist, so daß kein Zünder einen anderen oder die 
andungen berühren und ein Schlottern nicht eintreten kann. 
Höchstens je 10 solcher Kisten sind in eine hölzerne Uberkiste zu 
verpacken. 
Im übrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter a 3 
bis 6 sinngemäß Anwendung. 
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o. Friktionszünder 
sind in nachstehender Weise zu verpacken: 
1. Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer 
Papierverklebung derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiber- 
drahtöse greift. 
Hoöchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu ver- 
einigen. Diese Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle 
(Wollin) und darüber in Papier zu schlagen, wogegen deren um- 
gebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine aufgebundene, ungefüllte 
und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papierkappe zu 
legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen werden, 
daß in keinem Falle die Holzwolle in direkte Berührung mit den 
Reiberdrähten kommen kann, um ein Hängenbleiben oder Heraus- 
reißen des Reiberdrahts beim Herausnehmen der Zünder oder 
bei Herabnahme der Papierkappe zu verhüten. 
Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache Kiste 
zu legen, deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht übersteigen darf. 
4. Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holz- 
wolle mit großer Sorgfalt dicht auszufüllen. 
5. Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktions- 
zünder richtet, muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretter- 
wänden bestehen, welche weder Risse noch Astlöcher aufweisen, 
und welche zur Erzielung der nötigen Haltbarkeit durch Verzinkung 
miteinander zu verbinden sind. 
6. Uber Deckel und Seitenwände der Kiste ist endlich ein die Schutz- 
marke enthaltendes Fabrikzeichen zu kleben. 
ist einzuschalten: Als Nr. XXVe 
Patronen aus folgenden Sicherheitssprengstoffen: 
Ammon-Carbonit (Gemenge von Ammoniaksalpeter, höchstens 10 Pro- 
zent Kalisalpeter, Mehl und höchstens 4 Prozent mit Kollodiumwolle 
gelatiniertem Nitroglyzerin), 
d
	        
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