Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 10. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 89. 
 
 
 
(Nr. 3423.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Über- 
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 
28. Februar 1908. 
Die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die dieses Über- 
einkommen Anwendung findet (Ausgabe von 1907, Reichs-Gesetzbl. von 1907 
S. 41 ff.), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen in 
der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport 
mitgeteilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
Ausgabe vom Januar 1908. 
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
2. Militäreisenbahn. 
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich 
mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen — sowie 
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit 
Ausschluß: 
der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahnen. 
Reichs- Gesetzbl. 1908. 11 
Ausgegeben zu Berlin den 9. März 1908. 
 
	        
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