Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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- HI.SoweitimübrigeninBestimmungen-deäBundesratsaufdens1392, 
§154Abs.3derGewerbeordnungverwiesenist,treten-anderen·Stelledet 
§139a,§154Abs.3inihrekgegenwärtiganassung. 
Artikel 5. 
#+ 154a Abs. 2 Satz 2 tritt am 1. April 1912 mit der Maßgabe in 
Kraft, daß die an diesem Tage beschäftigten Arbeiterinnen bis spätestens zum 
1. April 1915 weiter beschäftigt werden dürfen. § 137 Abs. 7 tritt am 
1. April 1912 in Kra 
Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1910 in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 28. Dezember 1908. 
(L. S.) Wilhelm. 
von Bethmann Hollweg. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsbruckerel. 
Vestellungen auf elnzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zo richien.
	        
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