– 45 –
Die von der Buschtӗhrader Eisenbahn betriebenen Strecken von der
österreichisch-deutschen Grenze:
118. bei Reitzenhain bis Reitzenhain.
119. bei Klingenthal bis Klingenthal.
II. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken von
der schweizerisch-deutschen Grenze:
120. bei Konstanz bis Konstanz.
121. bei Rielasingen bis Singen.
122. bei Waldshut bis Waldshut.
123. bei Lottstetten bis zur deutsch-schweizerischen Grenze bei Altenburg-Rheinau.
IV. Französtscher Verwaltungen.
Die den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen, von der
Französischen Ostbahn mitbetriebenen Strecken von der französisch-
deutschen Grenze:
124. bei Altmünsterol bis Altmünsterol.
125. bei Avricourt bis Deutsch-Avricourt.
126. bei Chambrey bis Chambrey.
127. bei Novéant bis Novéant.
128. bei Amanweiler bis Amanweiler.
129. bei Fentsch bis Fentsch.
V. Niederländischer Verwaltungen.
130. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der
niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel.
131. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a) bei Elten bis Welle;
b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath;
c) bei Aachen bis Aachen 1);
d) bei Dalheim bis Dalheim 2);
e) bei Gronau bis Gronau 1).
1) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur
den Zugsdienst in beiden Richtungen.
2) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats-
eisenbahnen nur den Zugsdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland,
und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim
bis Vlodrop (Liste: Niederlande B. 10) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.