Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

 
  
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II. Schwedischer Verwaltungen. 
5. Die von den Dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den 
Schwedischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen dem 
Freihafen Kopenhagen und Malmo. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 135. 
Schweden, Ziffer 9. 
Frankreich. 
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre  betriebenen 
Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne- 
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, 
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy. 
3. Der Westbahn. 
 
4. Der Paris - Lyon - Mittelmeerbahn einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis. 
5. Der Orléansbahn. 
6. Der Südbahn. 
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements 
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelieu. 
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie 
von Valenton nach Massy-Palaiseau. 
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
10. Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen Grenze 
11. Der Gesellschaft des Médor. 
Die Linien von lokaler Bedeutung: 
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
13. Von Marlieux nach Châtillon-sur-Chalaronne. 
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes 
(Gesellschaft des Médor).
	        
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