Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

 
 
 
 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
wärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Belgischer Verwaltungen. 
Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebenen Strecken 
von der belgisch-französischen Grenze: 
15. bei Doische bis Givet. 
16. bei Abeele bis Hazebrouck. 
17. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- 
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet. 
18. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von 
der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
Die der französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch- 
französischen Grenze: 
19. bei Altmünsterol bis Petit-Croix. 
20. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt. 
21. bei Chambrey bis Moncel. 
22. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle. 
23. bei Amanweiler bis Batilly. 
24. bei Fentsch bis Audun-le-Roman. 
III. Schweizerischer Verwaltungen. 
Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken 
von der französisch-schweizerischen Grenze: 
 
25. bei Delle bis Delle 
26. bei Vallorbe bis Pontarlier. 
27. bei Les Verrières-Suisse bis Pontarlier. 
28.  bei Crassier bis Divonne-les-Bains. 
IV. Italienischer Verwaltungen. 
29. Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der 
italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von französischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 124, 125, 126, 127, 128, 129. 
Belgien, Ziffer 8, 9. 
Italien, Ziffer 4. 
Schweiz, Ziffer 31, 32, 33, 34.
	        
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