Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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Niederlande. 
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
 
 
 
 
Bahnstrecken. 
1. Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen. 
2. Holländische Eisenbahngesellschaft. 
3. Niederländische Zentral-Eisenbahngesellschaft. 
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
 
   
 
 
 
wärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
5. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz. 
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch-niederländischen Grenze: 
6. bei Borken bis Winterswyk. 
7. bei Bocholt bis Winterswyk. 
8. bei Straelen bis Venlo. 
9. bei Kaldenkirchen bis Venlo. 
10. bei Dalheim bis Vlodrop. 
II. Belgischer Verwaltungen. 
11. Die von der Mecheln-Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
 
von der belgisch-niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen. 
12. Die von der Gent - Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der belgisch- niederländischen Grenze bei Selzaete bis Terneuzen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von niederländischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 130, 131, 132, 133, 134. 
 
Rumänien. 
A. Von rumänischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
1. Königlich Rumänische Staatseisenbahnen. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
2. Die von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen betriebene und 
von den russischen Südwestbahnen mitbetriebene Strecke von der russisch- 
rumänischen Grenze bei Ungheni bis Rumänisch-Ungheni. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von der rumänischen Ver- 
waltung im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
 
Österreich, Ziffer 56. 
Rußland, Ziffer 46. 
	        
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