L, 1. Einleitung.
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So bleibt denn m. E. keine andere Lösung als die Annahme
einer Dorlage für Lü, die nicht den Urtext bot. In
dieser Dorlage fand sich nun entweder die Derderbung wie sie
uns Lü überliefert, oder aber sie schrieb versehentlich „Anno
1566 und 76 als Maximilianus II. einen Reichs-Tag gen
Augspurg ernent“ und die Deränderung in „Regenspurg“ ist
Lü zuzuschreiben, eine Emendation, die wir dem Derausgeber
des Reichs-Archivs unbedenklich zutrauen dürfen. In beiden
Fällen haben wir in Lü nicht eine direkte Ableitung aus dem
Archetpp zu erblicken, sondern die Einschaltung eines Swischengliedes
anzunehmen.
Klarer und unmittelbarer ergibt sich derselbe Schluß aus
einem anderen Beispiele. Auch diesmal mag der Abdruck voraus-Zeschickt
werden:
Cap. VIII.
Jetzo aber ist von wegen deß ersten Generis und Art
nemblich der gemeinen Deputationen Anmeldung geschehen,
wie dern zweperley, nemblich die erst, wo etwan etlichen namhaften
5, 4 oder mehr Hersonen
A
etwas in gemein zu tractiren
bevohlen, von
aller Ständ und aller
Raths wegen in gemein,
ongemelt von
welcher Thurfr., Fürsten
oder Stands wegen sie
darzu verordnet.
gemeldt
Leb
etwas zu berahtschlagen
und tractiren befohlen,
von aller Ständt und
aller Rhäte wegen, unvon
welches
Churfürsten, Fürsten oder
Standts wegen sie dazu.
verordnet.
Lu
etwas in gemein ungemeldt
von welches Churfürsten,
Fürsten oder
Standes wegen sie dazu
verordnet, commitirt
wird.
bier bietet — ein Ausnahmefall — anscheinend allein A
den ursprünglichen Text, von dem Leh nicht wesentlich abweicht.
In Lü dagegen findet sich eine durch die Wiederholung des
Waörtchens „in gemein“ verursachte Lücke, und der Satz wäre im
UAnakoluth abgerissen, wenn ihn nicht Lünig durch die selbständige
Dinzufügung eines Drädikats („commitirt wird“) verbessert
hätte. Dieser unleugbare Emendationsversuch wird nur
wie 1559, daran Anstoß genommen wurde, und dies ist soviel ich sehe nicht
geschehen. Die erwähnte Klausel kehrt vielmehr unbeanstandet von nun ab
ständig in den Reichstagsausschreiben wieder und ist auch im Berufungsschreiben
zum „immerwährenden“ Reichstag noch enthalten. S. Hfeffinger,
Vitriarius illustratus, 1, ib. 4, tit. I, C. 11 (p. 332 sdu.); ünig, Reichs-Archiv
I, S. 6aoff.