Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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(Nr.) Reihe... Erstes Halbjahr. ...Reihe. (Nr.) 
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe am 1. Juli 19___ auf die für 
das Jahr 19___ festzusetzende Dividende des Reichsbankanteils Nr. ____ 
 als erste halbjährige Abschlagszahlung  
Zweiundfünfzig Mark fünfzig Pfennig 
 bei der Reichsbankhauptkasse und sämtlichen Reichsbankhauptstellen und Bankstellen.  
Archivar: Reichsbank- Dlrektorium. Bankführer: 
(L. S.) 
Dividendenrückstände verjähren binnen vier Jahren,  
vom Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, wenn Vorteile der Bank (§ 24 des Bankgesetzes).  
  
  
  
   
     
(Nr.) Reihe...   Zweites Halbjahr ...Reihe. (Nr.) 
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe am 2. Januar 19.... auf die 
 
 
für das Jahr 19___ festzusetzende Dividende des reichsbankanteils Nr. ____ 
 als zweite halbjährige Abschlagszahlung  
 Zweiundfünfzig Mark fünfzig Pfennig  
bei der Reichsbankhauptkasse und sämtlichen Reichsbankhauptstellen und Bankstellen. 
Archivar: Reichsbank-Direktorium. Bankführer: 
(L. S.) 
Dividendenrückstände verjähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, wenn Vorteile der Bank (§ 24 des Bankgesetzes). 
 
 
(Nr.) Reihe... Restzahlung. ...Reihe (Nr.) 
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe auf die für  
das Jahr 19.... festgesetzte Dividende des Bankanteils Nr. ___  
 die Restzahlung bei der Reichsbankhauptkasse und sämtlichen Reichsbankhauptstellen und Bankstellen. 
Der Betrag derselben sowie die Zeit der Zahlung werden von dem Reichskanzler Öffentlich bekanntgemacht. 
(Bankgesetz §§ 24, 32a, Statut §§ 15, 21, 30). — Berlin, den 19... 
Reichsbank-Direktorium. 
Archivar: Bankführer: 
(L. S.) 
  
 
 
 
 
Reihe...   TALON   ...Reihe. 
zu dem Reichsbankanteile Nr. ___ 
Der Inhaberdieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die Dividendenscheine für die zehn Jahre 
____ bis ____ einschließlich nebst Talon. — Wird von dem Verluste eines Talons Anzeige 
 
gemacht, so vertritt die Verlegung des Anteilscheines die Einlieferung des Talons (§ 9 des Statuts). 
Berlis, den 19.... 
Archivar: Relchsbank-Direktorlum. Bankführer: 
(L. S.) 
  
  
 
	        
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