Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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(Nr.  3665.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  internationalen  Verband  zum  Schutze  des
gewerblichen  Eigentums.  Vom  21.  September  1909.

Die  Königlich  Serbische  Regierung  hat  dem  Schweizerischen  Bundesrat  unter
dem  23.  August  d.  J.  den  Beitritt  Serbiens  zu  der  Brüsseler  Zusatzakte  vom
14.  Dezember  1900,  betreffend  die  Abänderung  der  Übereinkunft  zum  Schutze
des  gewerblichen  Eigentums,  vom  20.  März  1883  (Reichs-Gesetzbl.  1903  S.  167)
angezeigt.  

Der  Beitritt  wird  am  10.  Oktober  1909  in  Kraft  treten.

Berlin,  den  21.  September  1909.

 

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Freiherr  von  Schoen.

 

 

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.  —  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  des  Reichs-Gesetzblatts  sind  an  die  Postanstalten  zu  richten.