— 385 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1910.
— — — — —
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfracht-
verkehr beigefügte Liste. S. 385 — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen,
Mustern und Warenzeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910. S. 386.
(Nr. 3716.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. Januar 1910.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 15. Februar
1909, Reichs-Gesetzbl. S. 280 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
I. Unter „Osterreich und Ungarn“ ist die Firmenbezeichnung „Bosnisch-
Herzegowinische Staatsbahnen“ geändert in:
„Bosnisch-Herzegowinische Landesbahnen“.
II. Unter „Ungarn. A.“ hat die Nummer 6 folgende Fassung erhalten:
„6. Eisenbahn im Szamostal und die im Betriebe derselben stehende
Lokalbahn Zibö-Nagyhänya, sowie die Strecke Bethlen—Oradna
der Naeszödvideker Lokalbahn."
III. Unter „Schweiz. A.“ ist mit Wirkung vom 1. Januar 1910 neu hin-
zugefügt:
„23 a. Sensetalbahn.
23b. Eisenbahn Martigny—Le Chatelard.“
Berlin, den 18. Januar 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Wackerzapp.
— — —“““——
Reichs- Gesetzbl. 1910. 50
Ausgegeben zu Berlin den 31. Januar 1910.