Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

124. 
125. 
126. 
127. 
128. 
129. 
130. 
131. 
132. 
133. 
134. 
135. 
136. 
137. 
                                                    — 467 — 
124. bei Rielasingen bis Singen. 
125. bei Waldshut bis Waldshut. 
126. bei Lottstetten bis zur deutsch-schweizerischen Grenze bei Altenburg= Rheinau. 
                                      IV. Französischer Verwaltungen. 
             Die den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen,              von der 
              Französischen Ostbahn mitbetriebenen Strecken von der              französisch- 
             deutschen Grenze: 
127. bei Altmünsterol bis Altmünsterol. 
128. bei Avricourt bis Deutsch-Avricourt. 
129. bei Chambrey bis Chambrey. 
130. bei Novéant bis Novéant. 
131. bei Amanweiler bis Amanweiler. 
132. bei Fentsch bis Fentsch. 
                                   V. Niederländischer Verwaltungen. 
133. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der 
niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel. 
134. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze: 
         a) bei Elten bis Welle; 
         b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath; 
         c) bei Aachen bis Aachen¹); 
         d) bei Dalheim bis Dalheim²); 
          e) bei Gronau bis Gronau¹).  
135. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene und von der holländischen Eisenbahn-Gesellschaft mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis 
Emmerich. 
136. Die von der holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus 
bis Salzbergen. 
137. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von 
der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus. 
  
  
¹) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur 
den Zugsdienst in beiden Richtungen. 
² )Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats- 
eisenbahnen nur den Zugsdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland, 
und umgekehrt die preu 
ische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim 
bis Vlodrop (Liste: Niederlande B. 10) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.
	        
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