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4. Der Orléansbahn.
5. Der Südbahn.
6. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements
Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelieu.
7. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy-Palaiseau.
8. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
9. Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen
Grenze.
10. Der Gesellschaft des Medoc.
Die Linien von lokaler Bedeutung:
11. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
12. Von Marlieux nach Chätillon-sur-Chalaronne.
13. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes
(Gesellschaft des Medoc).
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Belgischer Verwaltungen.
Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebenen Strecken
von der belgisch-französischen Grenze:
14. bei Doische bis Givet.
15. bei Abeele bis Hazebrouck.
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet.
17. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von
der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.
II. Deutscher Verwaltungen.
Die der französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-
französischen Grenze:
18. bei Altmünsterol bis Petit-Croix.
19. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt.
20. bei Chambrey bis Moncel.
21. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle.
22. bei Amanweiller bis Batilly.
23. bei Fentsch bis Audun-le-Roman.