Nr. 34.
— 859 —
Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1910.
Inhalt: Gesetz, betreffend die geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gesetzes, betreffend Änderungen
des Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und eines zu beiden Gesetzen gehörenden
Einführungsgesetzes sowie des Entwurfs einer Reichsversicherungsordnung. S. 859. — Stellen-
vermittlergesetz. S. 860. — Bekanntmachung, betreffend die Besetzung der Kauffahrteischiffe
mit Kapitänen und Schiffsoffizieren. S. 865. — Bekanntmachung, betreffend den Befähigungs-
nachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen. S. 867.
— Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Meiereien (Molkereien)
und Betrieben zur Sterilisierung von Milch. S. 868.
(Nr. 3782.) Gesetz, betreffend die geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gesetzes,
betreffend Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeß-
ordnung und eines zu beiden Gesetzen gehörenden Einführungsgesetzes sowie
des Entwurfs einer Reichsversicherungsordnung. Vom 2. Juni 1910.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Den Mitgliedern der vom Reichstag zur Vorberatung der Ent-
würfe eines Gesetzes, betreffend Änderungen des Gerichtsverfassungs-
gesetzes, einer Strafprozeßordnung und eines zu beiden Gesetzen ge-
hörenden Einführungsgesetzes sowie des Entwurfs einer Reichsver-
sicherungsordnung eingesetzten Kommissionen wird für jeden Tag der
Anwesenheit in den Sitzungen der Kommissionen, welche während der
Unterbrechung der Plenarverhandlungen des Reichstags stattfinden,
eine Aufwandsentschädigung von je 30 Mark aus der Reichskasse
gewährt. .
Die Sitzung einer Sub-Kommission ist der Kommissionssitzung
gleich zu erachten, falls sie nicht an demselben Tage wie die Kommissions-
sitzung stattfindet.
Die Anwesenheit in der Kommissionssitzung wird dadurch nach-
gewiesen, daß das Mitglied sich während der Dauer der Sitzung in
eine Anwesenheitsliste einträgt.
Reichs-Gesetzbl. 1910. 125
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1910.