Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 112 — 
Muster. 
Nachweisung 
der auf dem Kaliwerk. in den Jahren 1907 bis 1909 
gezahlten Löhne. 
  
  
Verfahrene 
Gezahlte Lahne regelmäßige Arbeits- 
Monate (Ziffer 2) der Ausführungs- schichten Bemerkungen 
bestimmungen zu §13   des (Ziffer 3 ber Ausführungs- 
gesetzes bestimmungen zu § 13 des 
Kaligesetzes) 
  
  
+ 
  
  
I. Klasse: Unter Tage beschäftigte eigentliche Bergarbeiter. 
1907. 
Januar —— ' 
  
  
  
1908. 
  
  
  
1909. 
Januar .... ...... ... 
Dezember .. ..... . .. . 
Summe 1907 bis 1909.. 
Der Durchschnittslohn für 1907 bis 1909 beträgt zu   dividieren die 
Summenzahl der Spalte 2 durch die Summenzahl der Spalte 3). 
Anmerkung. Für die übrigen Arbeiterklassen sowie für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 1910 
und für die folgenden Jahre sind entsprechende Nachweisungen auszustellen. 
  
  
  
  
—— 
  
—.. . — — — — 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblattes vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.