Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
rifs
— 346 —
Benennung der Gegenstände
Ver-
zollungs-
maßstab
Sollsatz
Kronen
Ore
aus 254
264
268
276
278
Leisten und Rahmen aus einheimischen Hölzern,
poliert, gebohnert, lackiert oder mit anderer
Flächenbedeckung versehen, mit Ausnahme
der vergoldeten, versilberten und bronzierten
Waren aus pflanzlichem Rohr, auch in Verbindung mit
anderen Stoffen:
Stöcke, andere als offensichtlich für Regen-oder Sonnen-
schirme bestimmt
Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt,
aus Materialien, die zu Nr. 266 des allgemeinen Tarifs
gehören, oder aus Gras und Wurzeln:
Korbmacherwaren:
anderer Art als solche aus ungeschälten Zweigen oder
gröberem Span, auch mit Polsterung und Über-
zug versen
Bürstenbinderwaren, wie Bürsten, Pinsel, Besen und
Wischer usw.:
aus anderen als pflanzlichen Stoffen:
mit Einfassung oder Ausrüstung aus Eisen oder
unpoliertem oder bemaltem Holz; ferner Pinsel
sowie Maurer= und Malerbürsten aller Art,
nicht zu Nr. 275 des allgemeinen Tarifs ge-
hörnnd.
mit anderer Einfassung oder Ausrüstung als in
den Nummern 276 und 277 des allgemeinen
Tarifs, Staub= und Puderquasten darunter
einbegrisfen
50
70
50
20